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Führerscheinuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung für LKW, Bus und P-Schein

Wir führen die ärztliche Untersuchung und den Sehtest nach Fahrerlaubnisverordnung durch und stellen die Bescheinigungen für die Führerscheinstelle aus (gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV und Anlage 6 FeV)

  • Wir führen KEINE Untersuchungen (MPU-Test) nach Verlust des Führerscheines durch!
  • Wir führen KEINE Führerschein-Sehtests für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T durch. Gehen Sie hierfür zu einem Optiker.
  • Wir führen KEINEN Reaktionstest durch!
Führerscheinuntersuchung LKW, Bus, P-Schein

Bitte wählen Sie Ihre Fahrerlaubnisklasse …


Für Erst- und Verlängerungsantrag benötigen Sie immer:

  • Ärztliche Untersuchung: Am Untersuchungstag geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird. Anschließend führen wir die ärztliche Führerscheinuntersuchung durch und stellen die entsprechende Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV aus.
  • Untersuchung des Sehvermögens: Wir untersuchen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb-, Stereo- und Kontrastsehen. Anschließend stellen wir Ihnen die Bescheinigung gemäß Anlage Nr. 6 FeV aus.

Termin online vereinbaren

Eine Terminvereinbarung ist nur online und nur bis zu 4 Wochen im Voraus möglich. Sind keine Termine buchbar, sind alle möglichen Termine belegt. Versuchen Sie es dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Bitte wählen Sie eine Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Für den Erstantrag benötigen Sie immer:

  • Ärztliche Untersuchung: Am Untersuchungstag geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird. Anschließend führen wir die ärztliche Führerscheinuntersuchung durch und stellen die entsprechende Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV aus.
  • Untersuchung des Sehvermögens: Wir untersuchen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb-, Stereo- und Kontrastsehen. Anschließend stellen wir Ihnen die Bescheinigung gemäß Anlage Nr. 6 FeV aus.
  • Funktions‐ und Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (Reaktionstest). Diese Untersuchung ist leider nicht bei uns möglich.

Für den Verlängerungsantrag benötigen Sie …

die ärztliche Untersuchung und den Sehtest. Einen Reaktionstest benötigen Sie nur dann, wenn Sie 50 Jahre und älter sind. Der Reaktionstest ist leider NICHT in unserer Praxis möglich.


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Eine Terminvereinbarung ist nur online und nur bis zu 4 Wochen im Voraus möglich. Sind keine Termine buchbar, sind alle möglichen Termine belegt. Versuchen Sie es dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Bitte wählen Sie eine Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Für den Erstantrag benötigen Sie immer:

  • Ärztliche Untersuchung: Am Untersuchungstag geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird. Anschließend führen wir die ärztliche Führerscheinuntersuchung durch und stellen die entsprechende Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV aus.
  • Untersuchung des Sehvermögens: Wir untersuchen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb-, Stereo- und Kontrastsehen. Anschließend stellen wir Ihnen die Bescheinigung gemäß Anlage Nr. 6 FeV aus.
  • Funktions‐ und Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (Reaktionstest). Diese Untersuchung ist leider nicht bei uns möglich.

Für den Verlängerungsantrag benötigen Sie …

die ärztliche Untersuchung und den Sehtest. Einen Reaktionstest benötigen Sie nur dann, wenn Sie 60 Jahre und älter sind. Der Reaktionstest ist leider NICHT in unserer Praxis möglich.


Termin online vereinbaren

Eine Terminvereinbarung ist nur online und nur bis zu 4 Wochen im Voraus möglich. Sind keine Termine buchbar, sind alle möglichen Termine belegt. Versuchen Sie es dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Bitte wählen Sie eine Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllten Anamnesebogen   DOWNLOAD ANAMNESEBOGEN →
  • bei bestehenden Krankheiten: Befundberichte vom Hausarzt, letzte Laborwerte und Medikamentenplan
  • Brille/Kontaktlinsen (falls vorhanden)
  • Hörgerät (falls vorhanden)
  • Vorkasse: Geldbetrag bitte passend mitbringen (EC-Kartenzahlung möglich)
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