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Folgerezepte, Überweisungen und Folgeverordnungen bestellen

e-Rezepte sind nur für gesetzlich versicherte Patienten möglich. Sie können Ihr Rezept zwar wie gewohnt bei uns bestellen, vorher muss jedoch die elektronische Gesundheitskarte (im Folgenden kurz eGK) bei uns eingelesen werden! Ohne eingelesene eGK ist uns ein Ausstellen der Rezepte nicht mehr möglich!
Es reicht, die eGK einmal im Quartal einzulesen, anschließend ist das e-Rezept-Verfahren für das entsprechende Quartal für Sie „freigeschaltet“. Am besten Sie lesen Ihre eGK gleich am Anfang des Quartals ein.

Sie haben dann mehrere Möglichkeiten, Ihre Medikamente über das e-Rezept abzuholen:

    1. mittels Ihrer eGK in der Apotheke:
      Hierfür benötigen Sie nur Ihre eGK. Diese wird in der Apotheke eingelesen und das Rezept vom e-Rezept-Server heruntergeladen.
    2. mittels App auf Ihrem Smartphone:
      Dafür brauchen Sie neben der eGK ein geeignetes Smartphone, die entsprechende App und eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Das e-Rezept wird per Rezeptcode direkt auf Ihr Smartphone geladen, von wo aus die Apotheke es vom e-Rezept-Server auslesen kann.
    3. mittels Ausdruck:
      Alternativ können Sie den Code für Ihr e-Rezept bei uns als Ausdruck erhalten, um diesen auslesen zu lassen. Dies ist z.B. dann erforderlich, wenn Sie keine App/kein Smartphone besitzen und Ihr Rezept bei einer Versandapotheke einlösen wollen. Nachteil: Der Ausdruck benötigt Bearbeitungszeit, da das e-Rezept vorbereitet und vom Arzt elektronisch signiert werden muss. Für Papierausdrucke empfehlen wir die Vorbestellung über unsere Webseite (eGK muss bereits eingelesen sein) oder Sie erhalten den Ausdruck direkt beim Arzt im Rahmen Ihres Sprechstundentermines. Ohne Vorbestellung können wir Papierausdrucke an der Anmeldung nur mit viel Wartezeit ausstellen.

Das e-Rezept wird NICHT auf Ihrem Handy oder der eGK gespeichert, sondern lediglich auf dem e-Rezept-Server. Es wird die eGK oder der Code benötigt, um auf diesen Server zugreifen zu können.

In der Umstellungsphase wird es erfahrungsgemäß noch den einen oder anderen „Stolperstein“ geben – sowohl was die Technik betrifft als auch die Umgewöhnungsphase von Ihrer und unserer Seite. Das ist normal. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn im neuen Verfahren einmal nicht alles so klappt wie gewohnt.

  1. BtM-Rezepte (gelbe Rezepte für Betäubungsmittel)
  2. Verordnung für Verbandmittel und Teststreifen
  3. Verordnung von Hilfsmitteln
  4. Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
  5. Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
  6. Verordnungen für im Ausland Versicherte
  7. Verordnungen im Rahmen von Haus und Pflegeheimbesuchen
  8. Enterale Ernährung
  9. Verordnung für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm- und Sprachtherapie
  10. Überweisungen

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten haben Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der sie sich in der Praxis ausweisen und die es erlaubt, auf die Stammdaten zuzugreifen und e-Rezepte in der Telematikinfrastrukur einem bestimmten Versicherten zuzuordnen.

Das e-Rezept steht zunächst nur gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung. Die Umsetzung des e-Rezeptes für Privatversicherte ist aktuell noch nicht möglich. Wenn Ihre PKV das e-Rezept anbieten sollte, können wir gerne einen Versuch starten.

Die Bestellung von Rezepten ist nur für Medikamente möglich, die in Ihrem bei uns hinterlegten aktuellen Medikamentenplan gelistet sind. Für Erstverordnungen ist ein Arzttermin erforderlich.

Falls Ihre elektronische Gesundheitskarte noch nicht für das aktuelle Quartal eingelesen ist, bringen Sie Ihre gültige Versichertenkarte spätestens bei der Abholung mit. Anderenfalls können die Verordnungen nicht ausgehändigt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt für alle Verordnungen inkl. e-Rezepte 2 Werktage. Die benötigten Unterlagen liegen dann an der Rezeption zur Abholung bereit. e-Rezepte werden auf dem e-Rezept-Server gespeichert.

Bitte sehen Sie von Emailanfragen zum Bearbeitungsstand ab!

Der Versand per Post ist möglich, wenn Sie ausreichend frankierte und an Sie adressierte Briefumschläge in der Praxis hinterlegt haben und die elektronische Gesundheitskarte für das laufende Quartal bereits eingelesen ist. Sind Sie privat krankenversichert, erscheint der Postversand als Leistungsposition in Ihrer Rechnung.

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    Folgerezept / Überweisung / Folgeverordnung:

    0

    Ich benötige das e-Rezept als Ausdruck.

    Abholung / Postzustellung (Meine Versichertenkarte ist für das aktuelle Quartal bereits eingelesen):

    Abholung der Folgeverordnung in frühestens 2 Werktagen / Keine Abholung erforderlich, falls e-Rezept.Bitte Postversand. Ich habe ausreichend frankierte und an mich adressierte Briefumschläge in der Praxis hinterlegt.Bitte Postversand. Das Porto erscheint auf meiner Rechnung im Rahmen meiner privaten Krankenversicherung.

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Widerspruchsrechte:

    → DATENSCHUTZERKLÄRUNG.

    Impressum