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Aktuelles

ALLE Patienten mit ERKÄLTUNGSSYMPTOMEN müssen sich an unser Hausrecht halten und dürfen NUR MIT einer FFP2-Maske die Praxis betreten.

Falls Sie keine FFP2-Maske dabei haben, können Sie eine Maske an der Rezeption erwerben. Aufgrund von Personalausfall wegen Keimübertragung müssen wir auf diese Maßnahme bestehen, um den Praxisbetrieb und damit Ihre medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die Praxis ist umgezogen. Sie finden uns seit dem 24.06.2024 im Ärztehaus am Mariendorfer Damm 73 in 12109 Berlin im 4. OG (Aufzug vorhanden).

U6 / Buslinie 282  U-Bahnhof Westphalweg.

Zum 01.01.2024 werden die Rezepte auf das sogenannte e-Rezept, also eine digitale Ausgabe des Rezeptes, umgestellt. Die Umstellung zum Jahreswechsel ist für alle Praxen und gesetzlich Versicherte Pflicht. Wir werden daher bis zum Jahresende nach und nach unser Verfahren komplett auf das neue e-Rezept umstellen.

Sie können Ihr Rezept zwar wie gewohnt bei uns bestellen, vorher muss jedoch die elektronische Gesundheitskarte bei uns eingelesen werden!

Ohne eingelesene eGK ist uns ein Ausstellen der Rezepte nicht mehr möglich!

Wir versuchen nach besten Kräften dieser Tendenz entgegenzuwirken. Trotzdem wird es in Zukunft in allen Praxen in Deutschland zu spürbaren Einschränkungen kommen. Mit welchen Einschränkungen Sie rechnen müssen und wie Sie als Patientin und Patient uns unterstützen können …


Kontakt

Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin
Hausärzte – Tempelhofer Team
Dr. med. Klaus Rieger
Dr. med. Ina Roehl
Mariendorfer Damm 73
12109 Berlin
T +49 30 701 92 50
F +49 30 701 92 518

In Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten finden Sie hier Hilfe:

Polizei
Feuerwehr & Rettungsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zahnärztlicher Notfalldienst
Apotheken Notdienst
Giftnotruf
Drogennotdienst
Zentraler Hebammenruf
Kindernotdienst
Jugendnotdienst
Berliner Krisendienst
110
112
116 117 →
89 004 333
www.akberlin.de
19 240
19 237
21 42 771
61 00 61
34 999 34
39 063 60

KV-Notdienstpraxen ausserhalb unserer Sprechzeiten und am Wochenende:

Bitte schauen Sie für weitere Informationen und ob die Praxen geöffnet haben unter

KV-Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche

Vivantes Klinikum Neukölln
Komoranweg 45
12351 Berlin

St. Joseph-Krankenhaus
Wüsthoffstr. 15
12101 Berlin

KV-Notdienstpraxis für Erwachsene

Vivantes Klinikum Neukölln,
Rudower Straße 48
12351 Berlin

Charité Campus Benjamin Franklin
Hindenburgdamm 30
12203 Berlin

Öffnungszeiten

Mo, Di
Do
Mi, Fr
8 – 13 / 15 – 17
8 – 13 / 15 – 18
8 – 13

Bitte vereinbaren Sie immer rechtzeitig einen Termin.


Akutsprechstunde

Mo-Fr 12 – 12.45

Nur bei akuten Beschwerden. Nur für Stamm-Patienten unserer Praxis. Nicht für neue oder ehemalige Patienten!

FFP2-Maskenpflicht bei Husten und Erkältungssymptomen !

Anmeldung Akutsprechstunde Doctolib
Grund bitte angeben

 

Nur bei aktuell eingelesener Versichertenkarte möglich:

Rückrufbitte AKUTDoctolib
Erkältung / CORONA / Magen-Darm / Migräne

 

Oder senden Sie uns eine

Telefonisch erreichbar

Mo, Di, Do
Mi, Fr
8.30 – 12 / 15.30 – 17
8.30 – 12

Aufgrund der sehr hohen Anzahl an telefonischen Anfragen und des Fachkräftemangels kann es zu längeren Wartezeiten in der Telefonschleife kommen. Bitte nutzen Sie für Terminanfragen, -absagen, Bestellung von Folgerezepten und Überweisungen sowie für das Senden von Nachrichten und Befunden bevorzugt unseren Online-Service.

Die Praxis bleibt an folgenden Tagen wegen Quartalsabrechnung geschlossen:

Do  28.03.2024  (nur am Nachmittag geschlossen)

Fr  28.06.2024

Mo 30.09.2024  (nur am Nachmittag geschlossen)

Bitte bringen Sie zu jedem Besuch Ihre Versichertenkarte mit!

Online-Service

roehl-rieger-online

Online – einfach und schnell

Buchen Sie bevorzugt Arzttermine online über Doctolib. Alternativ können Sie Arzttermine online anfragen, wir rufen Sie zurück. Bitte bestellen Sie Rezepte und Überweisungen möglichst immer online vor. Sie können uns Nachrichten, Rückrufbitten und Befunde senden.

Informationen zur Auffrischungsimpfung gegen SARS-CoV-2

Liebe Patientinnen und Patienten,

die wichtigste Schutzmaßnahme vor COVID-19, insbesondere vor schweren Verläufen, ist die Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grundimmunisierung sowie Auffrischimpfungen (Booster-Impfungen). Die Corona-Schutzimpfung schützt gut vor einem schweren Krankheitsverlauf und vermindert die Wahrscheinlichkeit von Long COVID. Sie kann aber keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Geimpfte Personen können sich anstecken und auch andere Menschen anstecken, auch wenn keine Krankheitszeichen vorhanden sind.

Grundsätzlich können alle gesunden Erwachsenen ab 60 Jahren jährlich jeden Herbst eine Corona-Booster-Impfung erhalten.

Unsere Empfehlung lautet: Je mehr Erkrankungen Sie haben, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen, desto eher empfehlen wir die Auffrischungsimpfung gegen SARS-CoV-2.

Wir impfen mit dem gegen die aktuelle Variante angepassten Impfstoff Comirnaty JN.1 der Firma BioNTech/Pfizer (zugelassen ab 12 Jahren).

Die Impfung kann problemlos zusammen mit der Grippe-Impfung erfolgen.

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von 6 Lebensmonaten, die durch eine Grundkrankheit ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, wie z. B.
    1. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
    2. chronische Herz-, Leber- und Nierenerkrankungen (z.B. KHK, Herzschwäche, Dialyse, u.a.)
    3. Diabetes mellitus
    4. Adipositas bzw. Übergewicht ab BMI ≥ 30
    5. Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Demenz, M. Parkinson, multiple Sklerose, geistige Behinderung, psychiatrische Krankheiten oder zerebrovaskuläre Erkrankungen, u.a.)
    6. Personen mit Trisomie 21 („Down Syndrom“)
    7. angeborene oder erworbene Immunstörungen (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, nach Organtransplantation)
    8. aktive Krebserkrankungen
  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege / Heime
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten oder Bewohnerinnen/ Bewohnern.
  • Familienangehörige oder andere enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.
  • gesunde Erwachsene unter 60 Jahren
  • gesunde Schwangere
  • gesunde Säuglinge, (Klein-)Kinder und Jugendliche ohne Grundkrankheiten
  • Personen mit den o.g. Risikoerkrankungen, die im Jahr 2024 bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, benötigen in diesem Herbst keine COVID-19-Auffrischungs-Impfung

Sie sollten keine Impfung erhalten wenn Sie gerade an einer akuten Krankheit mit Fieber höher als 38,5 °C leiden oder wenn Sie wissen, dass Sie  gegenüber einem Impfstoffbestandteil überempfindlich reagieren.

Hilfreiche Links zum Thema Coronaimpfung

Praxis-Plakat der Kassenärztlichen Bundesvereinigung


Einführung des e-Rezeptes für gesetzlich Versicherte ab 01.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

wie Sie sicherlich bereits gehört haben werden bis zum 01.01.2024 die Rezepte auf das sogenannte e-Rezept, also eine digitale Ausgabe des Rezeptes, umgestellt. Die Umstellung zum Jahreswechsel ist für alle Praxen und gesetzlich Versicherte Pflicht. Wir werden daher bis zum Jahresende nach und nach unser Verfahren komplett auf das neue e-Rezept umstellen.

Sie können Ihr Rezept zwar wie gewohnt bei uns bestellen, vorher muss jedoch die elektronische Gesundheitskarte (im Folgenden kurz eGK) bei uns eingelesen werden! Ohne eingelesene eGK ist uns ein Ausstellen der Rezepte nicht mehr möglich!
Es reicht, die eGK einmal im Quartal einzulesen, anschließend ist das e-Rezept-Verfahren für das entsprechende Quartal für Sie „freigeschaltet“.

Sie haben dann mehrere Möglichkeiten, Ihre Medikamente über das e-Rezept abzuholen:

    1. mittels Ihrer eGK in der Apotheke:
      Hierfür benötigen Sie nur Ihre eGK. Diese wird in der Apotheke eingelesen und das Rezept vom e-Rezept-Server heruntergeladen.
    2. mittels App auf Ihrem Smartphone:
      Dafür brauchen Sie neben der eGK ein geeignetes Smartphone, die entsprechende App und eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Das e-Rezept wird per Rezeptcode direkt auf Ihr Smartphone geladen, von wo aus die Apotheke es vom e-Rezept-Server auslesen kann.
    3. mittels Ausdruck:
      Alternativ können Sie den Code für Ihr e-Rezept bei uns als Ausdruck erhalten, um diesen auslesen zu lassen. Dies ist z.B. dann erforderlich, wenn Sie keine App/kein Smartphone besitzen und Ihr Rezept bei einer Versandapotheke einlösen wollen. Nachteil: Der Ausdruck benötigt Bearbeitungszeit, da das e-Rezept vorbereitet und vom Arzt elektronisch signiert werden muss. Für Papierausdrucke empfehlen wir die Vorbestellung über unsere Webseite (eGK muss bereits eingelesen sein) oder Sie erhalten den Ausdruck direkt beim Arzt im Rahmen Ihres Sprechstundentermines. Ohne Vorbestellung können wir Papierausdrucke an der Anmeldung nur mit viel Wartezeit ausstellen.

Das e-Rezept wird NICHT auf Ihrem Handy oder der eGK gespeichert, sondern lediglich auf dem e-Rezept-Server. Es wird die eGK oder der Code benötigt, um auf diesen Server zugreifen zu können.

In der Umstellungsphase wird es erfahrungsgemäß noch den einen oder anderen „Stolperstein“ geben – sowohl was die Technik betrifft als auch die Umgewöhnungsphase von Ihrer und unserer Seite. Das ist normal. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn im neuen Verfahren einmal nicht alles so klappt wie gewohnt.

  1. BtM-Rezepte (gelbe Rezepte für Betäubungsmittel)
  2. Verordnung für Verbandmittel und Teststreifen
  3. Verordnung von Hilfsmitteln
  4. Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
  5. Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
  6. Verordnungen für im Ausland Versicherte
  7. Verordnungen im Rahmen von Haus und Pflegeheimbesuchen
  8. Enterale Ernährung
  9. Verordnung für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm- und Sprachtherapie
  10. Überweisungen

Weiterhin gilt das Papierverfahren wenn keine gültige Versichertenkarte vorliegt und das Ersatzverfahren zum Einsatz kommt und bei technischen Störungen.

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten haben Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der sie sich in der Praxis ausweisen und die es erlaubt, auf die Stammdaten zuzugreifen und e-Rezepte in der Telematikinfrastrukur einem bestimmten Versicherten zuzuordnen.

Das e-Rezept steht zunächst nur gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung. Die Umsetzung des e-Rezeptes für Privatversicherte ist aktuell noch nicht möglich. Wenn Ihre PKV das e-Rezept anbieten sollte, können wir gerne einen Versuch starten.


Einschränkungen im Praxisablauf wegen Fachkräftemangel – Wie können Sie als Patientin und Patient uns unterstützen?

Fachkräftemangel – Die Praxen in Deutschland stehen kurz vor dem Kollaps!

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Praxen in Deutschland stehen kurz vor dem Kollaps. Es handelt sich hierbei um eine reale Gefahr. Alle Berufsbranchen und insbesondere niedergelassene Arztpraxen leiden seit etwa zwei Jahren erheblich unter Fachkräftemangel. Der Fachkräftemangel ist nun auch in unserer Praxis angekommen.

Das Patientenaufkommen kann nicht mehr in der gewohnten Weise bewältigt werden. Sie müssen sich je nach personeller Besetzung auf folgende Einschränkungen einstellen:

– längere Wartezeiten

– immer häufiger Warteschlangenbildung an der Anmeldung

– längere Reaktionszeiten teilweise bis zu 3 Tagen bei der Beantwortung von Emails und Anfragen

– lange im Voraus vereinbarte Termine müssen teilweise wegen fehlender Besetzung storniert werden

– das Telefon bleibt immer häufiger nicht besetzt – Nutzen Sie bitte stattdessen unseren Nachrichtenservice der Webseite oder unser Voicemailsystem

Lesen Sie als gesetzlich versicherter Patient am besten bereits am Quartalsanfang Ihre elektronische Versichertenkarte ein. Spätestens bei der Abholung Ihrer Verordnungen muss die elektronische Versichertenkarte vorliegen. Wir haben keine personellen Ressourcen mehr, am Ende des Quartals die fehlenden Karten einzufordern.

Unser Praxisteam kümmert sich jeden Tag mit hohem Einsatz und großer Freundlichkeit um Ihre Wünsche und Anliegen. Das tun sie auch trotz reduzierter Besetzung durch den Fachkräftemangel. Die Arzthelferinnen sind der einzige Grund, warum die medizinische Behandlung in einer Praxis funktioniert. Wir bitten Sie deshalb die Damen mit Respekt und Höflichkeit zu behandeln. Sollten Sie der Meinung sein, trotzdem respektlos und geringschätzend mit unseren Arzthelferinnen umzugehen, werden wir Ihre Behandlung in unserer Praxis beenden.

Die FFP2-Maskenpflicht dient dem Schutz unseres Teams vor Personalausfall und damit der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung. Patienten, die keine FFP2-Maske tragen möchten, dürfen die Praxis nicht betreten.

Buchen Sie bevorzugt Arzttermine online über Doctolib. Alternativ können Sie Arzttermine online anfragen, wir rufen Sie zurück. Bitte bestellen Sie Rezepte und Überweisungen möglichst immer online vor. Die Nachrichten über die Kontaktformulare unserer Webseite sind für uns leichter zu bearbeiten als ungerichtete und unsortierte Emails. Unsere Emailadresse wird deshalb mittelfristig abgeschaltet. Sie können uns stattdessen über unseren Online-Service auf der Webseite Nachrichten, Rückrufbitten und Befunde senden.

Wir wünschen uns auch die guten alten Zeiten zurück. Die aktuelle Situation läßt das jedoch nicht mehr zu. Sie können uns und unser Team erheblich unterstützen, wenn Sie Verständnis, Geduld und Wertschätzung mitbringen. Es nützt niemandem, wenn das letzte noch verbleibende Personal kündigt, weil der Frust über die aktuelle Situation an den MFA ausgelassen wird. Dann wird der Praxiskollaps real.

Aktion der kassenärztlichen Bundesvereinigung

#PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg

Praxis-Plakat der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Plakat

Machen Sie jetzt mit. Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Abgeordneten und machen Sie auf die Lage in den Praxen aufmerksam. Klicken Sie auf das Plakat und werden Sie aktiv.


Leistungsspektrum

Wir checken Ihre
Gesundheit und Tauglichkeit
und beraten Sie bei Ihrer Patientenverfügung

Sie können bei uns auf Sie zugeschnittene, umfassende Gesundheits-Checks durchführen lassen. Von Führerscheinuntersuchungen über Sport-Checks bis zur Beratung und Erstellung Ihrer Patientenverfügung – wir unterstützen Sie. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen kostenpflichtig sind.

Team

Lehrpraxis

lehrpraxis

Wir kooperieren als
akademische Lehrpraxis mit der Charité

Während des Blockpraktikums oder der Famulatur in unserer Praxis erfahren die Studierenden im selbstständigen Patientenkontakt und als Teil des Praxisteams die Rolle des Hausarztes als primären Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen.

Bitte nehmen Sie eine Woche vor Arbeitsbeginn Kontakt mit uns auf. Dies dient der Klärung praktischer Fragen zu den Sprechstundenzeiten und des Ablaufs in unserer Lehrpraxis und erleichtert Ihnen den Einstieg beträchtlich. Sie sollten bitte mitbringen:

–  weiße Hose, weißes Oberteil (alternativ weißer Kittel)
–  Stethoskop
–  Reflexhammer
–  Leuchte
–  Schreibblock und Stift
–  Impfausweis
–  unterschriebene Verschwiegenheitserklärung

Weitere Informationen finden sie hier:

→ Blockpraktikum

→ Famulatur

Neuer Standort ab 24.06.2024

Hausärzte – Tempelhofer Team . Mariendorfer Damm 73 . 12109 Berlin
T +49 30 701 92 50 . F +49 30 701 92 518 .

Zum Anzeigen der Kartenübersicht ist Ihre Zustimmung erforderlich.

Mit der U-Bahn:
U6 bis Haltestelle U-Bahnhof Westphalweg

Mit dem Bus:
Bus 282 bis Haltestelle U-Bahnhof Westphalweg

Mit dem Auto:
Parkplätze befinden sich in Parkbuchten des Westphalweges.

Impressum